Kategorie: KASSENARZT
Autor: Wolfgang Wagner
Gesundheitsreform: Ärzte „draußen vor der Tür?“
Der Vorarlberger Ärztekammerpräsident Dr. Michael Jonas fordert vehement die Einbindung der Ärzteschaft in die Verhandlungen.
Da gehen Angst und Besorgnis um: In allen bisherigen Verhandlungen über die Spitals- und Gesundheitsreform war bisher die Ärzteschaft nicht eingebunden. Der Vorarlberger Kammerpräsident Dr. Michael Jonas will deshalb schnell eine Beteiligung an den Verhandlungen erreichen: „Von den wenigen Informationen, die wir über Dritte erhalten haben, müssen wir ableiten, dass grundlegende Änderungen im System der Gesundheitsversorgung, vor allem für den niedergelassenen Bereich, geplant sind.“
Das – so der Standesvertreter gegenüber DER KASSENARZT – sei nichts anderes als ein radikaler Bruch mit den Grundprinzipien sozialpartnerschaftlicher Gesundheitspolitik und eine Missachtung des Koalitionsübereinkommens der Bundesregierung. So werde unter dem Schlagwort „Zielsteuerungssystem“ von Bund, Ländern und Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine staatlich-zentralistische Steuerung der medizinischen Versorgung geplant. Ebenso solle offenbar in die bisherigen Gesamtverträge zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung eingegriffen werden, lautet die Befürchtung.
Stattdessen sollten – so der Kammerpräsident – Einzelverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und SV abgeschlossen werden können: „Das verletzt alle bewährten sozialpartnerschaftlichen Regeln. Darüber hinaus wäre der Beruf des Arztes kein freier Beruf mehr, würden Ärztehonorare künftig tatsächlich per Verordnung beschlossen – also ohne Einbindung der gesetzlich legitimierten Standesvertretung der Ärzte.“ Weiters werde geplant, dass den Ordinationen per Verordnung das Dokumentationssystem der
Spitalsambulanzen aufgezwungen werden soll.
Die Vorarlberger Ärztekammer hat ein Gutachten der Wiener Wirtschaftsexpertin und Politberaterin MMag. Agnes Streissler erstellen lassen. Es kommt im Kern zu zwei zentralen Ergebnissen:
- Ablehnung von Einzelverträgen
- Forderung einer aktiven und frühzeitigen Einbindung der Ärzteschaft in zentraler Rolle
Einige Auszüge aus dem wissenschaftlichen Gutachten zur Frage der „Integrierten Planung“:
- Integrierte Versorgung ist ein Organisationsprinzip, das Finanzierung, Menschen, Technologien und Ideen in einem System vereint, um eine effizientere und effektivere Versorgung als heute zu ermöglichen. Es gebe damit eine medizinische und eine fiskalische Verantwortung zur Zielerreichung. Hier würde die Fachliteratur die Notwendigkeit einer ärztlichen Führung betonen.
- Ein besseres Schnittstellenmanagement, klarere Lotsenfunktionen und mehr Transparenz sollten letztendlich zur Vermeidung unnötiger Leistungen und zu geringeren Hospitalisierungsraten führen. Mittelfristig, bei entsprechender Anpassung der Kapazitäten müsste dadurch auch gerade der Bereich der Primärversorgung aufgewertet werden.
- Der für die Umsetzung solcher Ziele erforderliche „Change Prozess“ müsse für alle Beteiligten Anreize zur Beteiligung bieten. Ein Gelingen setze voraus, dass alles fachliche Know-how rechtzeitig und umfassend eingebracht wird. Die langfristig strategische Planung der Gesundheitssysteme sollte (…) allerdings nicht nur in der Hand der Finanziers liegen, sondern müsse von Anfang an gemeinsam mit den Versorgern erfolgen.
- Einzelverträge würden zu hohen Transaktionskosten führen. Hier seien kollektivvertragliche Systeme eindeutig günstiger.
Kammerpräsident Dr. Michael Jonas: „Einzelverträge bedeuten also eine deutliche Schlechterstellung für Ärzte und für Patienten und sind daher strikt abzulehnen und an der frühzeitigen Einbindung der Ärzteschaft in zentraler Rolle führt kein Weg vorbei.“ Hier sei die Beteiligung der Ärztekammer in die Verhandlungen, eine Aufwertung der Landeskammern in den Landesgesundheitsplattformen zu gleichberechtigten Partnern mit Sozialversicherung und Bundesländern und eine einvernehmliche Beschlussfassung in allen Angelegenheiten, welche die Ärzteschaft betreffen, zu fordern.







