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18.05.2012 19:29 Alter: 365 Tage
Kategorie: KASSENARZT
Autor:  Wolfgang Wagner

Benzodiazepine

Am Anfang standen die verelendeten Drogenkonsumenten des Wiener Karlsplatz – jetzt sollen die „Benzos“ zurückgedrängt werden.


Dr. Norbert Jachimowicz, Substitutionsreferent der Österreichischen Ärztekammer

Mischkonsum von Opiaten, Alkohol und Benzodiazepinen, was ehemals sogar die „Wiener Mischung“ bekam, ist eine besondere Problematik in der Betreuung von Drogenkranken. Jetzt wollen Gesundheitsministerium, Ärzte- und Apothekerkammer den „Benzo“-Zusatzkonsum einigermaßen unter Kontrolle bringen.
„Die Ärzte sind hier oft mit sehr fordernden Patienten konfrontiert. Die geplante Neuregelung geht dahin, den Ärzten ein klares Rüstzeug zu geben, wie vorzugehen ist.
Natürlich gibt es auch in der Ärzteschaft manchmal ‚Schwarze Schafe‘“,
sagte der Leiter des Referats für Fragen der Opioidsubstitution der Österreichischen Ärztekammer, Dr. Norbert Jachimowicz, vor wenigen Tagen bei einem Hintergrundgespräch im Gesundheitsministerium.
Den Beteiligten geht es um die zusätzlichen Benzodiazepin-Verschreibungen. Dr. Johanna Schopper, Bundesdrogenbeauftragte: „Bei 92 Prozent der drogenbedingten Todesfälle lag (2010, Anm.) in der Obduktion nachweisbar ein Mischkonsum vor, bei 77 Prozent waren Diazepine beteiligt.“

Privatrezepte, Fälschungen, Extrem-Dosierungen, Schwarzmarkt

Das Problem: Privatrezepte, Fälschungen speziell von Privatrezepten (viele Diazepine sind ja billiger als die Rezeptgebühr), Dauerverordnungen, zum Teil extrem hohe Dosierungen, Schwarzmarkt etc.
Die geplanten Maßnahmen, es soll auch eine Leitlinie für die niedergelassenen Ärzte geben:

  • Die rasch anflutenden Benzodiazepine (Substanz: Flunitrazepam; Rohypnol®; Somnubene® etc. ) sollen der verpflichtenden Verschreibung auf Suchtgiftrezept (Suchtgiftverordnung) unterstellt werden (Fälschungsschutz, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Verschreibung, „Vignettenkennzeichnung“).
  • Für die langsamer anflutenden Benzodiazepine soll in der Psychotropenverordnung ein „ne repetatur“ ohne Möglichkeit der ärztlichen Anordnung einer wiederholten Abgabe in der Psychotropenverordnung festgelegt werden.
  • Via Chefärzte soll nur noch der Monatsbedarf genehmigt werden.
  • Benzodiazepine sind an sich als für die Behandlung von Suchtkranken kontraindiziert zu betrachten.
  • Die behandelnden Ärzte sollen möglichst auch bei den „Benzos“ nur noch die Abgabe einer Tagesdosis verordnen. Die Apotheker erhalten eine eigene Taxe für das „Auseinzeln“ der Tabletten.
  • Für langsam anflutende Benzodiazepine entfällt die Möglichkeit von Dauerrezepten („ne repetatur“).
  • Verschreibung von Benzodiazepinen nur noch im Rahmen eines längerfristigen Behandlungsplanes.  
  • Zusätzlicher Konsum von Benzodiazepinen sollte als möglicher Hinweis dafür gesehen werden, dass auch noch andere psychiatrische Erkrankungen vorliegen.
  • Die Bedeutung der psychiatrisch fachärztlichen Betreuung von Suchtpatienten soll betont werden.  

Das Problem liegt allerdings zu einem Gutteil auch darin, dass in Österreich eindeutig zu wenige Kassenstellen für Psychiater existieren. Das trifft alle psychiatrisch Kranken, wohl aber in einem noch deutlich erhöhten Ausmaß die Drogenabhängigen.


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